Autoführerschein

Klasse B

Allgemeine Informationen:

Notwendige Unterlagen:

Theorie- & Praxisstunden:

Theorie (je 90 min.)

*Bei bereits gültiger Fahrerlaubnis

Praxis (je 45 min.)

Klasse BF17 (Begleitetes Fahren)

Das Begleitete Fahren ab 17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie -analog zum Führerschein mit 18- dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren. (Quelle: www.bf17.de)

Anforderungen an die Begleitpersonen:

  • Mindestalter von 30 Jahren 

  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Führerscheinbesitz

  • Maximal ein Punkt in Flensburg

  • Maximal 7 Begleitpersonen

Vorteile BF17:

  • Vergünstigung bei vielen Versicherungen

  • Erhöhte Sicherheit (später etwa 20% weniger Unfälle als bei normalen Erwerb von der Führerscheinklasse B)

  • 2-jährige Probezeit kann für die Fahranfänger bereits mit 19 anstatt mit 20 Jahren enden

Allgemeine Informationen:

Notwendige Unterlagen:

Theorie- & Praxisstunden:

Theorie (je 90 min.)

*Bei bereits gültiger Fahrerlaubnis

Praxis (je 45 min.)